Technische Daten
Zubehör
Dieser Anhänger darf mit Führerscheinklasse B gefahren werden,
wenn das Zugfahrzeug ein Zulässiges Gesamtgewicht von 2500kg nicht überschreitet.
Dieser Anhänger darf mit Führerscheinklasse B gefahren werden,
wenn das Zugfahrzeug ein Zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg nicht überschreitet.
Dieser Anhänger darf mit Führerscheinklasse B gefahren werden,
wenn das Zugfahrzeug ein Zulässiges Gesamtgewicht von 2200kg nicht überschreitet.
Alle Anhänger sind als Selbstfahrer Mietfahrzeuge bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt gemeldet und werden einmal jährlich beim TÜV vorgeführt.
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